SMÜ-Allgemeine vom 05.03.1992

 Mesner Martin als letzter starb durch das Schwert

 Gebüßt für vielfachen Ehebruch und Diebstahl

                            Bobingen (sko).

 Gruselige  Szenarien  schweben  uns  heute vor, wenn wir an Hinrichtungen und die Vollstreckung der Blutgerichtsbarkeit denken. Für die Menschen im Mittelalter gehörte die Gegenwart des Galgens zum täglichen

 Leben. Eine Straftat wurde damals erst dann untersucht, wenn es jemanden gab, der sie anzeigte. Daher stammt auch das Sprichwort "Wo kein Kläger, da kein Richter". Das „Gericht“ setzte sich aus einem Richter Zumeist Inhaber des Blutbanns und zwölf Urteilssprechern zusammen, die auch aus den umstehenden  Zuschauern  gewählt  werden konnten. Unter die "schweren" Delikte, die mit dem Tod geahndet wurden, fielen im Mittelalter bereits größere Diebstähle (über fünf Gulden) wiederholter Ehebruch, Mord und Totschlag. Das letzte Todesurteil, das in Burgwalden vollstreckt wurde, betraf den Mesner von Reinhartshausen, namens Martin. Er war schon öfters mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, konnte aber nie „dingfest“ gemacht werden , weil keine Anzeige beim Vogt eingereicht wurde. Als dann aber die außerehelichen Kinder überhand nahmen, wurde er

vor Gericht gestellt. Die Urgericht, die Anklageschrift des Martin H. ist im Fuggerarchiv erhalten  und  gibt Aufschluß über seine „Sünd-und Lastertaten“. Demnach habe  er freiwillig gestanden, seine Base „im Haus, zu Feld und im Wald, auch sogar in der Sakristei verfuhrt zu haben. Ebenso eine andere verwandte Weibsperson ledigen Standes. Diesmal sogar im Glockenhaus und hinter dem Hochaltar Bereits zehn Jahre vorher habe er mit einer dritten ledigen Weibsperson zwölf bis 15mal die Ehe gebrochen. Viertes habe er als Bub von 17 bis 18 Jahren seinen Eltern aus der Truhe ungefähr sechs Gulden gestohlen." Dazu kamen noch mehrere Opferstockaufbrüche in der Armen-Seelen-Kapelle in Reinhartshausen und in der St. Laurentiuskirche, das Entwenden von in der Kirche  geopferten Wachsstöcken und aus den herrschaftlichen und den KLoster Schönenfeldischen Gehölzen habe er noch Spanholz und Reisig für rund einen Gulden mitgehen lassen.

Aufgrund dieses  umfassenden  Geständnisses wurde "nachfolgend  Noth-Peinliches gerechtes End-Urteil gefällt"  Im Gedächtnis an Kaiser Karl V. und verschiedenen Artikel seiner Halsgerichtsordnung wurde die an sich auf schweren Diebstahl stehende Strafe, nämlich der Tod durch Strang allerdings nicht verhängt. Martin H. wurde durch die "besondere Milde und Gnade und zum Abscheu für die anderen zum Tode durch das Schwert "begnadigt". Der Scharfrichter solle ihn, so wurde festgesetzt, durch das Schwert mit blutigen Händen vom Leben zum Tod bringen. Sein Körper sollte zur Genugtuung der so schändlich beleidigten Kirche Gottes vom Nachrichter unter dem Galgen verscharrt werden. So endete das letzte in Burgwalden vollstreckte Todesurteil. Wann der Galgen abgebaut wurde oder ob er umgefallen und vermodert ist. ist nicht bekannt.